Handyverordnung
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Nutzung von privaten digitalen Endgeräten an der KRS |
Diese Endgeräte umfassen neben Smartphones unter anderem auch Tablets, Smartwatches und andere tragbare Geräte, die mit dem Internet verbunden sind. Fokussiert werden privat erworbene und nicht für den Unterrichtsgebrauch mitgeführte Geräte. Schulische Computer, Tablets oder digitale Tafeln oder die App-Nutzung für unterrichtliche Zwecke werden dadurch nicht verhindert.
Das ist uns wichtig!
Wir wollen...
- eine ungestörte Lern- und Arbeitsatmosphäre sicherstellen;
- ein soziales Miteinander ohne Handynutzung fördern, um Zeit zum Lernen, zum Reden und für soziale Kontakte ohne Handynutzung zu haben;
- Pausen- und Erholungszeiten ohne Handynutzung ermöglichen;
- Schülern entsprechend ihres Alters an eine sachgemäße Mediennutzung heranführen;
- kein Mobbing durch Nachrichten, Videos, Fotos oder Mitschnitte ermöglichen.
Nutzung elektronischer Geräte in der Schule
- Das Endgerät darf mit in die Schule gebracht werden. Dies geschieht auf eigene Gefahr. Für Verlust und Beschädigungen ist die Schule grundsätzlich nicht haftbar. Dies gilt insbesondere beim Verstauen in der Jacke oder der Schultasche. Die Schulleitung rät deshalb die Nutzung eines Schließfachs.
- Während des gesamten Aufenthaltes auf dem Schulgelände und im Schulgebäude ist das Handy ausgeschaltet und sicher und nicht am Körper verwahrt. Es bleibt also in der Schultasche oder im Schließfach.
- Während des Unterrichts darf das Handy nur zu unterrichtlichen Zwecken nach Erlaubnis durch die Lehrkraft eingesetzt werden.
- Bei Nichtbeachtung der Regeln muss wird das Handy im Sekretariat abgeben. Hier wird es verschlossen. Die Rückgabe erfolgt nach Unterrichtsende des Schülers. Die Schulleitung weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Maßnahmen nur ergriffen werden, weil der Schüler gegen die Handyordnung verstoßen hat. Daher übernimmt die Schule keine Haftung für die aufbewahrten Geräte.
- Wiederholtes Nichteinhalten der Regeln führt zu disziplinarischen Konsequenzen durch die Lehrkräfte oder die Schulleitung. Die erste Maßnahme beginnt bei der dritten Zuwiderhandlung durch eine Abstufung im Graduierungssystem.
- In Prüfungen gilt das Mitführen digitaler Endgeräte im Raum bereits als Täuschungsversuch und können entsprechend geahndet werden.
Ausnahmen
- Die Nutzung elektronischer Endgeräte ist im Schulgebäude in der Aula und im Schulhof lediglich in der Mittagspause von 12.55 bis 14.00 Uhr gestattet. In der Mensa und allen anderen Gebäudeteilen ist die Nutzung auch in der Mittagspause untersagt. Auf dem Weg zur Aula bzw. dem Schulhof darf das elektronische Endgerät ausnahmsweise am Körper mitgeführt werden, jedoch nicht eingeschaltet sein.
- In Notfällen oder bei einer ausdrücklichen Freigabe durch eine Lehrkraft, kann vom Nutzungsverbot abgewichen werden.
- Auf dem Weg zum Unterricht und nach Hause kann das elektronische Endgerät am Körper mitgeführt werden, bleibt aber ausgeschaltet.
- Beim Wechsel von Räumen kann das Endgerät in der Schultasche mitgeführt werden.
- Schüler, deren Graduierungsstufe ausdrücklich die Nutzung digitaler Endgeräte erlaubt, dürfen dies nach der Erlaubnis durch eine Lehrkraft nutzen. Die Nutzung beschränkt sich dann jedoch auf die im Graduierungssystem aufgeführten Gerätearten.
Nutzung von privaten digitalen Geräten an der KRS (einfach erklärt)
Was sind digitale Geräte?
Das sind Smartphones, Tablets, Smartwatches und ähnliche Geräte mit Internet.
Es geht hier nur um private Geräte. Geräte der Schule für den Unterricht sind erlaubt.
Das ist uns wichtig:
Wir wollen:
- Ruhe beim Lernen und Arbeiten.
- Mehr Gespräche ohne Handy.
- Pausen ohne Handy.
- Richtige Nutzung von Medien lernen.
- Kein Mobbing mit Nachrichten, Fotos oder Videos.
Regeln in der Schule:
- Du darfst dein Gerät mit in die Schule bringen.
- Aber: Du bist selbst verantwortlich. Die Schule haftet nicht bei Verlust oder Schaden.
- Die Schulleitung empfiehlt ein Schließfach.
- Auf dem ganzen Schulgelände:
- Das Gerät ist ausgeschaltet und nicht am Körper.
- Es bleibt in der Schultasche oder im Schließfach.
Im Unterricht:
Nutzung nur, wenn die Lehrkraft es erlaubt und nur für den Unterricht.
Wenn du die Regeln nicht einhältst:
- Das Gerät wird im Sekretariat aufbewahrt.
- Du bekommst es nach deinem Unterricht zurück.
- Die Schule haftet dabei nicht.
Wenn du die Regeln oft nicht einhältst:
Es gibt Maßnahmen durch Lehrkräfte oder die Schulleitung. Diese beginnen ab dem dritten Verstoß.
Ausnahmen:
- In der Mittagspause (12:55–14:00 Uhr):
- Nutzung ist nur in der Aula und auf dem Schulhof erlaubt.
- In der Mensa und im Gebäude ist sie verboten.
- Auf dem Weg dorthin darfst du das Gerät am Körper tragen, aber es bleibt aus.
- In Notfällen oder mit Erlaubnis einer Lehrkraft darfst du das Gerät benutzen.
- Auf dem Weg zur Schule und nach Hause:
- Du darfst das Gerät am Körper tragen, aber es bleibt aus.
- Beim Wechsel von Räumen:
- Das Gerät bleibt in der Schultasche.
- Einige Schüler dürfen Geräte nutzen (Graduierungssystem).
- Das geht nur mit Erlaubnis der Lehrkraft und nur für bestimmte Geräte.