Schulordnung

Bei Zuwiderhandlung gegen den Regelkatalog gelten folgende Maßnahmen, die in der Verantwortung jeder einzelnen Lehrkraft liegen.

 

 

 

Folgende Maßnahmen sind verbindlich.

 

Vergessene Hausaufgaben und Arbeitsmaterialien werden unter Angabe des Datums in eine Liste eingetragen, die sich im Klassentagebuch befindet.

  1. Bei 6 Eintragungen pro Schuljahr erfolgt eine Benachrichtigung der Eltern.
  2. Bei 9, 12, 15 Eintragungen pro Schuljahr erfolgt ein Nachsitzen von 2 Schulstunden (Eltern werden davon benachrichtigt).
  3. Beim 3. Nachsitzen erfolgt ein Gespräch des Klassenlehrers mit den Erziehungsberechtigten. Je nach Fehlverhalten werden weitere Maßnahmen vereinbart.
  4. Beim 5. Nachsitzen erfolgt ein Gespräch der Schulleitung und des Klassenlehrers mit den Erziehungsberechtigten. Je nach Fehlverhalten werden weitere Maßnahmen vereinbart.
  5. Bei weiteren 3 Eintragungen erfolgen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach §90 Schulgesetz.
  6. Eintragungen der Strichliste werden in das 2. Schulhalbjahr übernommen.
  7. bei 18 Eintragungen ist eine 2 in Mitarbeit nicht mehr möglich.

 

 

 

Bei Einträgen wird wie folgt verfahren.

 

 

 

 

 

In schwerwiegenden Fällen braucht diese Reihenfolge der Maßnahmen nicht eingehalten werden. In besonders dringenden Fällen hat der Schulleiter das gesetzliche Recht des sofortigen zeitweiligen Ausschlusses (2 Wochen).
Nach Ablauf des Schuljahres gehen die Einträge beider Halbjahre in die Noten für Verhalten ein. Bei Maßnahmen nach Nr. 4a, b, c ist auf Wunsch des betroffenen Schülers, bei Minderjährigkeit auf Wunsch der Erziehungsberechtigten, die Schulkonferenz zu beteiligen. Bei Maßnahmen nach Nr. 3b, c, d und 4a, b, c sind sowohl der Schüler, als auch die Erziehungsberechtigten anzuhören.