Hausordnung

Die folgende Hausordnung geht von der Einsicht aller Beteiligten aus, dass das Zusammenleben in einer großen Schulgemeinschaft einer Ordnung bedarf. Sie ist getragen von der Absicht, die Schüler zum Bewußtsein ihrer Mitverantwortung für das Schulleben, für das neue Schulhaus, seine Einrichtungen und seine Ausstattung zu führen. In der Übernahme der aufgeführten Pflichten sollen Verhaltensweisen geübt werden, die der Erziehung zum verantwortungsbewußten Staatsbürger entsprechen.

I.    Betreten und Verlassen des Schulgeländes

1. a)   Das Schulhaus soll erst mit dem ersten Läuten vor Unterrichtsbeginn betreten werden.
          Der Aufenthalt in den Klassenräumen und Fluren (auch im Neubau) ist verboten.
b)       Fahrschüler, die vor dem ersten Läuten, also vor 7.45 Uhr eintreffen, halten sich im  Auswärtigenraum        
          (Aula) auf.    
c)      Der Aufenthalt auf der Treppe ist nicht erlaubt.

2.    Um 7.45 Uhr begeben sich alle Schüler in die Klassenzimmer und bereiten sich auf den Unterricht vor, der
       um 7.50 Uhr beginnt.
       Die Klassen, die in Fachräumen Unterricht haben, stellen sich davor auf und werden durch die betreffende
       Lehrkraft eingelassen.

3.    Ist 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein(e) Lehrer(in) erschie-nen, so meldet dies der/die  
       Klassensprecher(in) auf dem Rektorat.

4.  a)   Verlässt ein Schüler in Freistunden oder über die Mittagspause das Schulgelände, verliert er unter
           Umständen den Versicherungsschutz, deshalb ist das Verlassen des Schulgeländes verboten. Auswärtige   
           Schüler, die über die Mittagspause den Pausenbereich verlassen wollen, um private Besorgungen zu 
           erledigen, bedürfen deshalb der schriftlichen Zustimmung der Eltern.
b)        Das Verlassen des Schulgeländes bedarf der vorherigen Genehmigung durch unterrichtende oder Aufsicht
           führende Lehrer/innen.

II.    Pausenordnung

1.  a)    Es ist zwischen Pausenbereich und Schulbereich zu unterscheiden:
            Schulbereich ist einzugrenzen    
                        - im Westen bis zur Milchlingstraße
                        - im Süden   bis zur Austraße
                        - im Osten    bis zur Austraße
                        - im Norden bis Ende des DOG-Grundst.


Pausenbereich umfasst den Innenhof zwischen Schule und Sporthalle mit dem Forum als Zentrum. Er ist nach Norden begrenzt durch den Gehweg, der nicht mehr zum Pausenbereich gehört (Parkplatz ist nicht Pausenbereich!). Für die Schüler/innen der Klassen 5/6, die im Neubau unterge-bracht sind, ist das Gelände zwischen Sporthalle und Neubau als Pausenbereich ausgewiesen.

    b)    Den Aufsicht führenden Lehrkräften sind Pausenhelfer/innen zugeordnet, denen alle Schüler/innen Folge zu  
           leisten haben, wo es um die Einhaltung der Schul-  und Pausenordnung geht.

    c)    Alle Schüler/innen halten sich in der großen Pause und evtl. Freistunde im Pausenbereich auf. Der 
           Eingangsbereich ist freizuhalten.

    d)    Automaten sind zügig aufzusuchen und das Schulgebäude ist ohne Verzögerung zu verlassen. 
           Warteschlangen dürfen nicht als Pausenaufenthalt genutzt werden.

    e)    Nach dem Läuten ist das Schulhaus zügig aber ohne Drängeln zu betreten. Dabei gilt folgende Regelung 
           bindend:


           Haupteingang: Benutzung nur für Klassen 6 bis 8 und für den Unterricht in den Fachräumen
           Nebeneingang/Rektorat: Benutzung für Klassen 9 und 10 sowie für den Unterricht im Sprachlabor und Musiksaal
           Eingang / Neubau: Klassen 5 – für den Unterricht im Neubau

    f)    Bei schlechter Witterung können sich die Schüler/innen im Aufenthaltsraum und dem unteren Flur aufhalten 
          (nicht im Neubau ! ), wenn dies durch eine Lautsprecheransage vor der großen Pause durchgegeben wurde.

    g)    Die kleinen Pausen sind in der Regel im Klassenzimmer zu verbringen (lüften !). Ausnahmen davon sind der Gang 
           zum WC, zur Organisation der Klassen-, Schüler- und Unterrichtsangelegenheiten sowie zum Klassen-    
           Raumwechsel.

2.    Rauchen und Alkoholgenuss sind verboten. Beim Rauchen im Schulbereich erfolgt ein Eintrag mit 2 Stunden 
       Nachsitzen. Die betroffenen Schüler/innen werden in eine Liste eingetragen. Beim 2. Verstoß wird dem Schüler/
       der Schülerin der Ausschluss vom Unterricht angedroht.

3.    Zum Einkauf beim Bäcker stellen sich die Schüler/innen nach den Klassenstufen 5/6 und 7 bis 10 an.


III.    Ordnung in den Klassen

1.    Zu Beginn eines Schuljahres kann sich jede Klasse eine eigene Klassenordnung geben, die z.B. Ordnungsdienste 
      u.a. regelt.

2.  a)    In der großen Pause sind Fenster zu kippen, Türen zu schließen und das Licht auszuschalten.
b)        Getränke dürfen nicht in das Klassenzimmer mitgenommen werden.
c)         Kein Kaugummikauen im Klassenzimmer!

III.   Ordnung in den Fachräumen
1.    Die Fachräume (Physik, Chemie, Biologie, Werken, Bildende Kunst, Küche, Text.Werken, ITG und Musiksaal)  
       dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden. Dasselbe gilt für die Sporthalle, die außerdem nur von  
       den Schüler/innen betreten werden darf, die dort Unterricht haben.
2.    Die einzelnen Fachlehrer geben den Schülern bekannt, auf welche Besonderheiten in den Fachräumen zu achten
       sind und welche besonderen Sicherheitsvorschriften bestehen.

IV.       Gegenstände und Inventar
1.  a)    Einrichtungsgegenstände und Lehr- und Lernmittel sind Eigentum der Stadt Bad Mergentheim. Im Auftrag 
           der Gemeinde hat der Schulleiter dafür zu sorgen, dass sie gepflegt werden und erhalten bleiben. Dasselbe
           gilt für die Erhaltung und Pflege des Schulhauses und der Sport halle. Für mutwillige und leichtfertige 
           Beschädigungen von Gegenständen und für Verlust Gemeinde eigener Lernmittel haften die Schüler/innen 
           bzw. deren Eltern. Besonderer Schonung bedürfen z.B. Teppichböden, weiße Kalksteinwände und das
           Mobiliar in Klassen, Fach- und Aufenthaltsräumen.
b)        Das Mitbringen, von Wertsachen besonders, geschieht auf eigene Gefahr. Diese sollen vor allem nicht in den 
           Umkleidekabinen und Klassenzim-mern gelassen werden. Wertsachen und Geldbeträge können beim Lehrer 
           oder im Sekretariat zur Aufbewahrung abgegeben werden.
c)        Fundsachen werden beim Hausverwalter, Herrn Grimm, abgegeben. Der Verlust von Gegenständen ist 
           umgehend zu melden, spätestens am folgenden Tag.
d)        Die Benutzung elektronischer Geräte, wie Handys, mp3-Player usw. ist im Schulhaus und auf dem  
           Schulgelände verboten.
           In dringenden Fällen kann das Telefon im Sekretariat benutzt werden.



V.    Verhalten im Schulgebäude und im Schulbereich

1.  a)    Alle Schüler/innen sollen sich im gesamten Schulbereich so verhalten, dass keine Gefährdung, Störung oder 
           Belästigung entsteht.
b)        Oberstes Gebot ist die gegenseitige Achtung, Höflichkeit gegenüber Mitschülern und Lehrer/innen sowie die 
           Hilfsbereitschaft und Rücksichtnahme gegenüber anderen. Daraus ergeben sich die folgenden Regeln.

2.  a)    Ballspiele, Fangspiele, „Spaßkämpfchen“, Schubsen und Drängeln sind nicht geeignet ein gefahrloses 
           Miteinander zu gewährleisten. Derartiges Toben ist im Schulhaus verboten.
     b)   Aus demselben Grund dürfen keine Schneebälle geworfen werden und das Schleifen auf Eisbahnen ist nicht  
           erlaubt.

3.        Aufdrucke oder sonstige äußere Bekenntnisse an der Kleidung, die andere herabsetzen oder provozieren,
           dürfen nicht in der Schule getragen werden.

4.  a)    Die Reinhaltung unseres Schulgebäudes und des Schulbereichs ist für alle ein wichtiges Gebot. Das
            Müllaufkommen an der Schule ist so gering wie möglich zu halten. Einwegverpackungen sollen vermieden,
            Mehrwegpackungen benützt werden. Flaschen etc., die von zu Hause mitgebracht werden, sind wieder
            mitzunehmen. Den Anordnungen des Hausverwalters, Herrn Grimm, ist zu folgen.
b)         Die Schüler/innen, die zur Aktion „Sauberes Schulhaus“ eingeteilt sind, dürfen Verursacher von 
            Verschmutzung, Müll und Unordnung darauf hinweisen, den Schaden umgehend zu beseitigen. Dem ist
            Folge zu leisten.
c)         Spucken von Auswurf ist im gesamten Schulbereich aus hygienischen Gründen verboten.
d)         Auf besondere Hygiene in den Toiletten und im Toilettenbereich ist zu achten.

5.  a)    Aus Gründen der besonderen Gefährdung an den Bushaltestellen ist das Drängeln und Schubsen ausdrücklich
            verboten.
b)        Auf dem Busparkplatz ist den Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrer/innen der Realschule und des
           Deutschorden-Gymnasiums zu folgen.

6.        Unfälle jeder Art, die auf dem Schulweg oder während der Schulzeit geschehen, sind sofort den Aufsicht
           führenden Lehrer/innen oder der Schulleitung zu melden.